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RollForward > Blog > Recht, Geld & Soziales > Geld von FinanzOnline – Arbeitnehmerveranlagung für Rollstuhlfahrer

Geld von FinanzOnline – Arbeitnehmerveranlagung für Rollstuhlfahrer

Hubmann Christoph
Zuletzt aktualisiert: 20. Februar 2026 14:37
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3 Minuten Lesezeit

Seien wir ehrlich: Es gibt genau zwei Dinge, die noch weniger Spaß machen als ein platter Reifen im Regen. Das eine ist eine Wurzelbehandlung, das andere ist FinanzOnline. Aber! Während dir der Zahnarzt nur Schmerzen bringt, bringt dir das Finanzamt im besten Fall bares Geld zurück. Und sind wir mal ehrlich: Das Leben im Sitzen ist teuer genug.

Inhaltsverzeichnis
  • ​Der heilige Gral: Der Freibetrag
  • ​Das Auto, das Taxi und die Öffis
    • ​Dann hast du den Jackpot geknackt – zumindest steuerlich:
  • ​Was geht sonst noch? „Diätverpflegung“
  • ​Mein Pro-Tipp:
  • ​Fazit:

​Also, mach dir ein Bier auf (oder einen Kräutertee, wenn du vernünftig bist), logg dich ein und hol dir, was dir zusteht. Hier ist dein Guide durch den Dschungel der außergewöhnlichen Belastungen, ohne dass du dabei einschnarchst.

​Der heilige Gral: Der Freibetrag

​Hast du einen Behindertenpass? Sehr gut. Stehen da Prozente drauf? Noch besser. Ab 25 % Grad der Behinderung (GdB) gibt es nämlich den sogenannten Freibetrag. Der Witz daran: Du musst dafür keine Belege sammeln. Das Finanzamt glaubt dir einfach so, dass dein Leben teurer ist als das von Otto Normalfußgänger.

  • ​25% bis 100%: Je nach Grad gibt es eine fixe Summe pro Jahr.
  • ​Der Clou: Liegst du dauerhaft im Pflegebett oder sitzt im Rolli, kannst du statt des Pauschbetrags auch die tatsächlichen Kosten geltend machen. Aber Achtung: Dann musst du jeden einzelnen Rechnungszettel aufheben, als wären es Panini-Sticker. Für die meisten von uns ist der Pauschbetrag nervenschonender.

​Das Auto, das Taxi und die Öffis

​Hast du den Eintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ im Behindertenpass? (Ja, das ist dieser Satz, der klingt, als wärst du zu fein für die U-Bahn, dabei kommst du einfach nicht rein).

​Dann hast du den Jackpot geknackt – zumindest steuerlich:

  1. ​Pauschbetrag für das eigene KFZ: 190 Euro im Monat. Einfach so. Ohne Fahrtenbuch. Ohne Diskussion.
  2. ​Taxi-Kosten: Wenn du kein eigenes Auto hast, kannst du Taxirechnungen bis zu einem gewissen Betrag absetzen.

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​Was geht sonst noch? „Diätverpflegung“

​Nein, das hat nichts mit Abnehmen zu tun. Wenn du aufgrund deiner Behinderung eine spezielle Ernährung brauchst (und ja, da gibt es diverse Magen-Darm-Geschichten bei Querschnitt, über die wir jetzt nicht beim Essen reden wollen), gibt es auch hier Pauschalen. Einfach das Hackerl setzen.

​Mein Pro-Tipp:

Viele vergessen die Umbaukosten. Hast du dein Bad barrierefrei gemacht? Eine Rampe gebaut? Das sind „außergewöhnliche Belastungen“. Hier gilt: Alles sammeln! Handwerkerrechnungen, Materialkosten, Bestechungsgelder (Scherz, bitte nicht absetzen). Das drückt deine Lohnsteuer oft auf Null.

​Fazit:

FinanzOnline ist hässlich, unübersichtlich und nervt. Aber wenn am Ende 1.500 Euro rauskommen, ist es plötzlich die schönste Seite im Internet.

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